Sozialpädagogische Fachkräfte

Elterninformation zur Tätigkeit der sozialpädagogischen Fachkraft in der Schuleingangsphase (Klasse 1+2) 

Die Sozialpädagogin hat folgende Tätigkeitsschwerpunkte: 

  1. Gemeinsam mit den KlassenlehrerInnen ermittelt sie durch professionelle und individuelle Beobachtung im Unterricht die Lernausgangslage. Dabei beobachtet sie die grundlegenden Entwicklungsbereiche wie Sprache, Motorik und Feinmotorik, Körperwahrnehmung, visuelle und auditive Wahrnehmung, Konzentration und soziale Kompetenz. Außerdem wird die Entwicklung in den jeweiligen Fächern und Lernbereichen eingeschätzt. 
  1. Die Sozialpädagogin führt eine entsprechende Förderung durch, sowohl im Rahmen der Unterrichtsbegleitung, als auch in Einzel- oder Kleingruppenförderung. 
  1. Dabei soll zum einen das Kind individuell außerhalb des Unterrichts gefördert werden und zum anderen auch im Unterricht in seinem Arbeitsverhalten unterstützt werden. 
  1. Die Sozialpädagogin versucht im Rahmen des Klassenunterrichts Strukturen zu schaffen, die dem Kind eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht ermöglichen. 
  1. Neben der Arbeit mit Schülerinnen und Schülern findet, nach Abstimmung mit den KlassenlehrerInnen, Elterninformation und Elternberatung statt. 
  1. Um dem Kind die bestmögliche Unterstützung zukommen zu lassen, stimmt die Sozialpädagogin sich mit den Kindertageseinrichtungen, Therapeuten (z.B. Logopäden, Ergotherapeuten), Erziehungsberatungsstellen und anderen außerschulischen Institutionen ab. 

Gerne können Sie mit uns einen persönlichen Gesprächstermin vereinbaren. 

Wir stehen Ihnen gerne für alle Fragen in Bezug auf die Entwicklung und Förderung ihres Kindes zu Verfügung. 

Erreichbar sind wir telefonisch über das Sekretariat der Michaelschule (02325-50755) oder unter folgenden E-Mail-Adressen: 

A.Domurath-Behrens@GS-MIC.herner.schule 

J.Peters@GS-MIC.herner.schule